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Ein umfassendes Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB basiert auf fundiertem Fachwissen, langjähriger Erfahrung und spezifischer Sachkunde. Es stellt eine detaillierte und fundierte Schätzung des Marktwerts Ihrer Immobilie dar.
Ein ausführliches Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB ist unverzichtbar in Situationen, in denen eine rechtliche Auseinandersetzung unumgänglich ist. Hier sind einige Beispiele:
Wenn das Finanzamt den Immobilienwert überhöht ansetzt und dies Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer hat, ist ein detailliertes Verkehrswertgutachten unverzichtbar.
Bei der Beleihung einer Immobilie besteht Ihre Bank auf ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB.
Das Finanzamt erfordert ein Verkehrswertgutachten zur steuerlichen Abschreibung des Gebäudeanteils am Kaufpreis, um eine korrekte Aufteilung in Boden- und Gebäudeanteil sicherzustellen. In vielen Fällen werden Bodenwerte vom Finanzamt oder Steuerberater jedoch zu hoch angesetzt, was zu finanziellen Verlusten führen kann.
Im Rahmen von Betreuungsverfahren ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich, wenn Grundstücke veräußert werden sollen und ein Betreuer und/oder das Gericht involviert sind.
In Nachlassverfahren benötigen Nachlassverwalter und/oder das Gericht ein Verkehrswertgutachten.
Zur Ermittlung des niedrigeren gemeinen Werts bei Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Im Rahmen von Ehescheidungen oder Zugewinnausgleich kann ein Verkehrswertgutachten von Bedeutung sein.
Bei Zwangsversteigerungen oder Erbauseinandersetzungen spielt ein Verkehrswertgutachten eine entscheidende Rolle.
Ortstermin mit einer Innen- und Außenbesichtigung
Fotodokumentation des Bewertungsobjekts
Augenscheinliche zerstörungsfreie Beurteilung der Bausubstanz
Bewertung von Bauschäden sowie des Instandhaltungsstaus
Ausführliche Beschreibung der dominierenden Merkmale des Bewertungsobjekts
Ausführliche Beschreibung der wesentlichen Grundstücksdaten und rechtlichen Gegebenheiten
Überprüfung der Flächenangaben
Ermittlung von Bodenwerten
Ausführliche Begründung des Ermittlungsverfahrens (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren)
Ausführliche Beschreibung der für die Wertermittlung wesentlichen Einflussfaktoren
Berücksichtigung von Belastungen in Abteilung II des Grundbuches (z.B. Wohnrechte, Nießbrauch, Erbbaurechte, etc.)
Berücksichtigung von außergrundbuchlichen Belastungen (z.B. Baulasten, Altlasten, etc.)
Analyse der Marktdaten
Einholung von Auskünften bei den Behörden (sofern diese nicht vom Eigentümer / Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden)
Aufarbeitung der vollständigen Objektunterlagen
Das Honorar wird in der Regel basierend auf dem Verkehrswert des Bewertungsobjekts, dem Zeitaufwand und dem Schwierigkeitsgrad (z.B. Berücksichtigung von Wohnrechten, Nießbrauch, Erbbaurecht, etc.) festgelegt.
Zusätzliche Leistungen werden nach Zeitaufwand mit einem Satz von 100,00 € zzgl. Mehrwertsteuer pro Stunde (= 119,00 €/Std.) berechnet.
Unser Honorar orientiert sich an den Richtlinien des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) für die Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien.
Der Preis beträgt ab 1.500,00 € netto zzgl. 19% Mehrwertsteuer.
Ein erstes Telefonat kann dazu dienen, weitere Details zu klären.