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Verkehrswertgutachten

nach §194 BauGB für rechtliche Klärungen und außergerichtliche Verfahren

Warum ein Verkehrswertgutachten?

Ein Haus oder eine Wohnung ist oft der größte Wert im Leben eines Menschen.
Doch wie viel ist diese Immobilie heute wirklich wert?
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB beantwortet genau diese Frage – neutral, nachvollziehbar und rechtssicher.

Ein solches Gutachten wird von einem zertifizierten Sachverständigen erstellt. Es ermittelt den sogenannten Verkehrswert – also den Preis, der unter normalen Marktbedingungen am Wertermittlungsstichtag zu erzielen wäre.
Damit ist das Verkehrswertgutachten mehr als nur eine Schätzung:
Es ist eine fundierte und rechtlich anerkannte Bewertung, die überall dort gebraucht wird,
wo Entscheidungen mit großem finanziellem Gewicht getroffen werden – etwa bei Erbschaften, Scheidungen, Finanzierungen oder gerichtlichen Verfahren.

Im Unterschied zu einem einfachen Online-Rechner oder einer kurzen Marktpreiseinschätzung berücksichtigt ein Gutachten alle relevanten Einflussfaktoren:
Lage, Zustand, Baujahr, Modernisierungen, rechtliche Besonderheiten und aktuelle Marktdaten.
So entsteht ein Ergebnis, das objektiv belegt und vor Behörden, Banken und Gerichten Bestand hat.

Wann sollte ich ein Verkehrswertgutachten beauftragen?

Steuerliche Zwecke & Finanzamt

Wenn das Finanzamt den Immobilienwert zu hoch ansetzt, kann ein Gutachten helfen, Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu reduzieren.

Finanzierung & Beleihung

Banken verlangen bei einer Kreditvergabe häufig ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, um den Beleihungswert sicher festzulegen.

Scheidung & Zugewinnausgleich

Bei Trennung oder Scheidung dient das Gutachten als objektive Grundlage für eine faire Vermögensaufteilung.

Erbauseinandersetzung & Nachlassverfahren

Gerichte oder Nachlassverwalter fordern häufig ein gerichtsfestes Gutachten, um den Wert der Immobilie im Nachlass zu bestimmen.

steuerliche Abschreibung & Vermögensaufteilung

Für eine korrekte Aufteilung zwischen Boden- und Gebäudeanteil kann das Finanzamt ein Gutachten verlangen. Ein zu hoher Bodenwert führt oft zu Nachteilen – ein Gutachten schafft Klarheit.

Betreuung- & Zwangsversteigerungsverfahren

Wenn Immobilien unter gerichtlicher Aufsicht verkauft werden, ist ein zertifiziertes Verkehrswertgutachten zwingend erforderlich.

In 6 Schritten zum erfolgreichen Gutachten

Kompetenz, Erfahrung und Vertrauen - Warum Gröger Immobilien?

Bei der Bewertung einer Immobilie geht es um mehr als Zahlen und Paragrafen – es geht um Vertrauen, Erfahrung und Verantwortung.
Als Gröger Immobilien GmbH verbinden wir all diese Werte unter einem Dach:
Wir sind zertifizierte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (DIA) und verfügen gleichzeitig über jahrzehntelange Erfahrung als Immobilienmakler.

Seit über 20 Jahren stehen wir in der Region Möhnesee, Soest und Arnsberg für fachgerechte Immobilienbewertung und persönliche Beratung.
Unsere Kunden schätzen, dass wir nicht nur nach Schema F bewerten, sondern jedes Objekt individuell und mit Sachverstand betrachten.
Dank unserer Partnerschaft mit der Gröger Bauunternehmung GmbH profitieren Sie zusätzlich von tiefem technischen Know-how, wenn es um Bauzustand, Modernisierung und Instandhaltung geht.